Friedhof Oberstein ⇒ Beerdigung planen
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- Themen
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- Land
- DE
- Ort
- Idar-Oberstein
- PLZ
- 55743
- Kreis/Region
- Birkenfeld
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Prozedere Friedhof ☞ Bestattungsarten ☞ Soforthilfe ☛ Institut
Der "historischer Friedhof Oberstein" ist eine der "Begräbnisstätten in der Region Idar-Oberstein" im Bestattungsbezirk Oberstein
- Örtlichkeit und Lage: Der historischer Friedhof Oberstein besticht durch seine ruhige Atmosphäre und gepflegte Anlage. Er lädt dazu ein, in stiller Andacht zu verweilen und an den Verstorbenen zu denken.
- Einzugsgebiet: Die hier als "historischer Friedhof" geführte Begräbnisstätte liegt zentral in der Gemarkung Oberstein bei Idar-Oberstein, sie ist gut zu erreichen für Angehörige und Hinterbliebene in der "Region Birkenfeld"
- Erreichbarkeit: Der historischer Friedhof ist verkehrsgünstig gelegen im Raum DE Rheinland-Pfalz und für Angehörige von weiter her ebenfalls gut zu erreichen, um den Abschied in Oberstein auf einen friedlichen Rahmen zu lenken.
- Ruheortwahlrecht: Meist haben die Verstorbenen zu Lebzeiten entschieden, den historischer Friedhof Oberstein als Ort für ihre eigene Beerdigung zu wählen. Auch die Angehörigen der Verstorbenen haben auf Basis ihrer Bestattungspflicht - unter Beachtung der Bestattungsvorschriften in Oberstein - das Recht, den Ort der letzten Ruhe auszuwählen.
Wo befindet sich der historischer Friedhof Oberstein?
Dietzenstraße, 55743 Idar-Oberstein
Ortsteil: Oberstein, Gemeindeverband: Idar-Oberstein,
Landkreis: Birkenfeld, Land: DE Rheinland-Pfalz.
Welche Bestattungsarten sind zugelassen?
- ✅ historischer Friedhof
Beerdigungen Oberstein: keine
Der Friedhof Oberstein befindet sich in Idar-Oberstein, Landkreis Birkenfeld - hier der Lageplan historischer Friedhof Oberstein mit klarer Übersicht der Wege und Orientierungspunkte in 55743 Idar-Oberstein - Oberstein
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Unbestätigter Bestatter in 55743 Idar-Oberstein: Wir sind vor Ort, wir kennen uns aus, in allen Fragen würdevoller Bestattungen in Idar-Oberstein
Was uns als Bestatter für Ihre geplante Abschiednahme in Oberstein ausmacht und auszeichnet, auch und insbesondere in der Region Birkenfeld
In schwierigen Zeiten sind wir als Bestattungsinstitut in Oberstein Ihr vertrauensvoller Partner für alle Arten und Möglichkeiten einer Bestattung. Mit größtem Respekt und echter Empathie begleiten wir Sie durch den Abschied von Ihren Lieben. Unsere aufrichtige und ehrliche Beratung zeichnet uns im Gebiet Birkenfeld besonders aus. Wir legen bei jedem Sterbefall in Oberstein höchsten Wert auf transparente Preise und klare Kostentransparenz - ohne versteckte Gebühren. Mitfühlend und zuvorkommend stehen wir Ihnen bei, immer unaufdringlich und sensibel für Ihre Bedürfnisse. Jede Bestattung ist für uns eine Herzensangelegenheit, die wir mit größter Sorgfalt und Würde durchführen. Wir unterstützen auf Augenhöhe, diskret und professionell. Als Bestatter in Idar-Oberstein sind wir 24/7 für Sie da - mit Herz und Kompetenz.Sonderurlaub bei Todesfall in Idar-Oberstein - Oberstein
Ein interaktiver Leitfaden zu Ihrem Anspruch auf bezahlte Freistellung in Deutschland.
Ermitteln Sie Ihren Anspruch
Wählen Sie Ihr Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person aus, um die typische Regelung für Sonderurlaub zu sehen.
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Typische Freistellungstage bei Sterbefällen in Idar-Oberstein im Überblick
Hintergrund & wichtige Informationen
Was ist die gesetzliche Grundlage (§ 616 BGB)?
Der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die "vorübergehende Verhinderung". Er besagt, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Vergütung nicht verliert, wenn er für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Ein Todesfall eines nahen Angehörigen wird allgemein als ein solcher Grund angesehen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkreten Tage oder Verwandtschaftsgrade. Die genaue Auslegung, was "verhältnismäßig" ist, wurde durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert. Üblich sind 1-2 Tage. Wichtig: Der § 616 BGB kann durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden.
Welche Rolle spielen Arbeits- & Tarifverträge?
Arbeits- und Tarifverträge haben Vorrang vor der allgemeinen Regelung des § 616 BGB. Sie enthalten oft sehr konkrete Regelungen, die festlegen, für welche Angehörigen es wie viele Tage Sonderurlaub gibt (hier: Sterbefälle Idar-Oberstein, Oberstein).
- Bessere Regelung: Oft sind die Regelungen in Verträgen großzügiger als die gesetzliche Mindestregelung (z.B. mehr Tage oder ein erweiterter Kreis von Angehörigen).
- Schlechtere Regelung: Ein Vertrag kann den Anspruch auch einschränken oder sogar komplett ausschließen (Ausschlussklausel für § 616 BGB). Dies ist rechtlich zulässig.
- Beispiel TVöD: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht z.B. zwei Arbeitstage für den Tod des Ehepartners, Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils vor.
Prüfen Sie daher immer zuerst Ihren Arbeitsvertrag und eventuell geltende Tarifverträge!
Wie beantrage ich den Sonderurlaub?
Die Beantragung sollte so schnell wie möglich erfolgen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über den Todesfall und Ihren Freistellungsbedarf.
- Unverzügliche Meldung: Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung telefonisch oder per E-Mail. Klären Sie direkt, wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden.
- Formeller Antrag: Reichen Sie einen schriftlichen Urlaubsantrag nach, in dem Sie "Sonderurlaub aus besonderem Anlass" beantragen. Geben Sie den Grund und den Zeitraum an.
- Nachweis: In der Regel wird ein Nachweis, wie z.B. eine Kopie der Sterbeurkunde (Standesamt in Idar-Oberstein), verlangt. Diesen können Sie oft nachreichen.
Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist in dieser schwierigen Zeit entscheidend.
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