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Vorsorgevollmacht

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland

Bestimmen Sie rechtssicher, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es nicht mehr können.

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1. Vollmachtgeber/in (Ihre Daten)

2. Bevollmächtigte Person

Ich bevollmächtige hiermit folgende Person, mich in den unten angekreuzten Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten:

Tritt nur ein, wenn die primär bevollmächtigte Person die Vollmacht nicht ausüben kann oder will.

3. Gesundheitssorge & Pflegebedürftigkeit

Soll die Person in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden dürfen? (Zustimmung zu Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffen)

Befreien Sie behandelnde Ärzte und Pflegekräfte gegenüber der bevollmächtigten Person von der Schweigepflicht?

Gesetzlicher Hinweis (§ 1831 Abs. 4 BGB): Umfasst die Befugnis zur Entscheidung über Maßnahmen, bei denen die begründete Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleide, ist hierfür gesetzlich ein ausdrückliches "Ja" erforderlich. Die Vollmacht schließt dies in der Druckfassung explizit ein, sofern Sie oben bei Gesundheitssorge "Ja" ankreuzen.

Darf die Person freiheitsentziehenden Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Medikamente zur Ruhigstellung gem. § 1831 Abs. 4 BGB) sowie der Unterbringung in geschlossenen Abteilungen zustimmen, falls dies zu meinem Schutz zwingend erforderlich ist?

4. Aufenthalt & Wohnungsangelegenheiten

Darf die Person meinen Aufenthalt bestimmen (z.B. Umzug in ein Pflegeheim) und damit verbundene Verträge abschließen?

Darf die Person meine bisherige Wohnung kündigen, den Haushalt auflösen und Wohnungsübergaben durchführen?

5. Behörden, Post & Vermögenssorge

Vertretung bei Behörden, Gerichten, Versicherungen, Rententrägern und die Entgegennahme sowie das Öffnen meiner Post?

Vermögenssorge: Darf die Person mein Vermögen verwalten und über meine Bankkonten verfügen?

Bankgeschäfte: Banken und Sparkassen erkennen private Vorsorgevollmachten oft nicht sofort an. Es wird dringend empfohlen, **zusätzlich** direkt bei Ihrer Bank eine bankinterne Vollmacht (Kontovollmacht) zu unterzeichnen. Diese Vollmacht hier berechtigt *nicht* zu Grundstücksgeschäften oder Kreditaufnahmen (dafür wäre eine notarielle Beurkundung zwingend).

Digitaler Nachlass: Darf die Person meine digitalen Konten (E-Mail, Social Media, Cloud, Online-Abos) verwalten, löschen und Verträge kündigen?

6. Wirksamkeit & Geltungsdauer

Geltungsdauer über den Tod hinaus:

Damit die Vertrauensperson auch nach dem Versterben (z.B. für Beerdigungskosten oder Wohnungsauflösung) handlungsfähig bleibt, bis die Erben feststehen, ist dies dringend zu empfehlen.

Darf die bevollmächtigte Person Untervollmachten erteilen?

7. Betreuungsverfügung

Falls trotz dieser Vollmacht (z.B. weil sie vom Gericht nicht anerkannt wird oder rechtliche Lücken aufweist) die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers erforderlich werden sollte: Wünschen Sie, dass die oben benannte Vertrauensperson als Betreuer(in) bestellt wird?