Warum gibt es den Friedhofszwang?
Der Friedhofszwang
Eine deutsche Besonderheit. Erfahren Sie, warum Sie die Urne nicht mit nach Hause nehmen dürfen und welche historischen, ethischen und hygienischen Gründe hinter diesem strengen Gesetz stehen.
Die 3 Säulen des Friedhofszwangs
1. Hygiene & Gesundheit
Die historische Wurzel des Gesetzes (eingeführt im 18./19. Jahrhundert). Es sollte Epidemien verhindern und das Grundwasser vor Leichengiften schützen. Für Erdbestattungen ist dies auch heute noch hochaktuell: Friedhöfe haben spezielle Bodenbeschaffenheiten, die eine sichere Verwesung garantieren. (Für sterile Asche greift dieses Argument jedoch nicht mehr).
2. Die Totenruhe
In Deutschland hat der Schutz der ungestörten Totenruhe Verfassungsrang. Der Staat sieht sich in der Pflicht sicherzustellen, dass menschliche Überreste pietätvoll behandelt werden. Eine Urne im privaten Wohnzimmer könnte bei einem Umzug verloren gehen, im Müll landen oder bei Erbschaftsstreitigkeiten zum Spielball werden.
3. Der öffentliche Trauerort
Jeder Mensch, der eine Beziehung zum Verstorbenen hatte (Freunde, alte Kollegen, Nachbarn), soll das Recht haben, an einem neutralen, öffentlichen Ort trauern zu können. Befände sich das Grab oder die Urne auf einem Privatgrundstück, läge das Besuchsrecht allein beim Eigentümer.
Ausnahmen und gelockerte Regeln
Während der Sargzwang für Erdbestattungen absolut ist, haben sich bei der Feuerbestattung mittlerweile einige moderne Alternativen zum klassischen Friedhof etabliert – die jedoch streng genommen immer noch unter den Friedhofszwang fallen:
Die "neuen" Friedhöfe
- •
Bestattungswälder: FriedWald oder RuheForst sind rechtlich gesehen Friedhöfe, auch wenn sie wie ein natürlicher Wald aussehen.
- •
Seebestattungen: Hierzu werden spezielle, vom Staat genehmigte Meeresgebiete ("Seefriedhöfe" in Nord- und Ostsee) deklariert, in denen die Urne versenkt werden darf.
Die Ausnahme: Bremen
Als einziges deutsches Bundesland hat Bremen den Friedhofszwang für Totenasche gelockert.
Unter strengen Auflagen (Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten, privates Grundstück, kein Verwehen auf Nachbargrundstücke) darf Asche im Land Bremen auf Privatgrundstücken verstreut werden. Die Urne dauerhaft auf den Kaminsims zu stellen, bleibt aber auch hier verboten.
Der Blick über die Grenze (Der "Umweg")
In fast allen europäischen Nachbarländern (wie der Schweiz oder den Niederlanden) gibt es keinen Friedhofszwang für Asche. Angehörige dürfen dort die Urne völlig legal mit nach Hause nehmen, die Asche in den Bergen, einem See oder im eigenen Garten verstreuen.
Da die deutsche Gesetzgebung als bevormundend empfunden wird, bieten viele deutsche Bestatter sogenannte "Schweizer Bestattungen" (oder "Oase der Ewigkeit") an. Dabei wird der Verstorbene in Deutschland eingeäschert, die Urne wird legal ins Ausland überführt und dort den Angehörigen übergeben. Was die Familie danach auf freiem Gelände mit der Asche tut, entzieht sich der deutschen Kontrollekräften – wenngleich das direkte Zurückbringen nach Deutschland rechtlich eine Grauzone oder gar eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Gesetz trifft auf persönliche Wünsche
Der Friedhofszwang ist ein Überbleibsel alter Hygienegesetze, gepaart mit dem Wunsch nach dem Schutz der Totenruhe. Wenn Sie alternative Wege jenseits des klassischen Friedhofs suchen, sprechen Sie mit einem spezialisierten Bestatter über völlig legale Naturbestattungen.
